Antworten auf einen Blick.
Die wichtigsten Fragen rund um Termin, Ablauf, Honorar und Unterlagen — klar und ohne Fachchinesisch beantwortet. Ist Ihre Frage nicht dabei, sprechen Sie uns einfach an.
01 Wo befindet sich die Steuerkanzlei Valentina Buzescu?
Die Kanzlei liegt in der Wasserstraße 24, 33378 Rheda-Wiedenbrück (Ortsteil Wiedenbrück, Kreis Gütersloh). Telefonisch erreichbar unter +49 5242 56194. Die Räume liegen barrierefrei im Erdgeschoss ohne Stufen, kostenlose Parkplätze gibt es direkt vor der Tür, und die nächste Bushaltestelle ist rund 100 m entfernt.
02 Welche Leistungen bietet die Kanzlei?
Steuerberatung für Privatpersonen, Freiberufler und Unternehmen, Steuererklärungen aller Art, Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsbuchhaltung, Jahresabschlüsse und Gewinnermittlungen, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Existenzgründungsberatung sowie betriebswirtschaftliche Beratung.
03 Für wen ist die Kanzlei da? Wer sind die typischen Mandanten?
Privatpersonen, Freiberufler sowie kleine und mittelständische Unternehmen in Ostwestfalen-Lippe.
04 Welche Orte und Regionen betreut die Kanzlei?
Rheda-Wiedenbrück und das gesamte Umland in Ostwestfalen-Lippe / Kreis Gütersloh — u. a. Gütersloh, Rietberg, Herzebrock-Clarholz, Verl, Langenberg, Harsewinkel sowie Oelde und Wadersloh. Bei Bedarf betreuen wir Mandanten auch bundesweit.
05 Wie vereinbare ich einen Termin?
Telefonisch unter +49 5242 56194, per E-Mail an info@stb-buzescu.de, über das Kontaktformular auf der Website oder per WhatsApp (+49 176 82711228). Öffnungszeiten: Mo, Di, Do 9:00–12:30 und 14:30–17:00 Uhr; Mi, Fr 9:00–12:30 Uhr. Das Erstgespräch ist kostenpflichtig und wird nach Aufwand abgerechnet.
06 Welche Unterlagen sollte ich zum Erstgespräch mitbringen?
Hilfreich sind: Personalausweis bzw. Steuer-Identifikationsnummer, letzter Steuerbescheid, Einnahmen-/Ausgabenbelege bzw. Lohnabrechnungen und – bei Unternehmen – die aktuelle Buchhaltung. Im Erstgespräch klären wir, welche Unterlagen konkret nötig sind.
07 Wie läuft die Zusammenarbeit mit der Kanzlei ab?
Es gibt ein Erstgespräch vor Ort. In diesem Gespräch werden die Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit vereinbart. Ebenso legen wir gemeinsam fest, wie und wann uns die Belege zur Verfügung gestellt werden — ob digital, analog, über DATEV Unternehmen online oder über Belege online.
08 Kann ich papierlos / digital mit der Kanzlei zusammenarbeiten?
Ja. Die Zusammenarbeit ist über DATEV Unternehmen online bzw. Belege online digital möglich, und wir begleiten Mandanten bei der Umstellung auf die E-Rechnung.
09 Wie wird das Honorar berechnet?
Die Abrechnung erfolgt nach der gesetzlichen Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) bzw. nach Aufwand. Pauschalpreise nennen wir nicht, da der Aufwand vom Einzelfall abhängt — für ein konkretes Angebot sprechen Sie uns gerne an.
10 Berät die Kanzlei bei der Existenzgründung?
Ja. Wir beraten Gründerinnen und Gründer zur Rechtsform, zu Anmeldungen und Behördengängen und begleiten den Start in die Selbstständigkeit. Mehr unter Existenzgründungsberatung.
11 Ich habe schon einen Steuerberater — wie aufwendig ist ein Wechsel?
Ein Wechsel ist unkompliziert und jederzeit möglich. Wir übernehmen die Abstimmung mit dem bisherigen Berater und sorgen für eine reibungslose Übergabe der Unterlagen. Voraussetzung für die Herausgabe Ihrer Daten ist lediglich, dass beim bisherigen Berater keine offenen Honorarrechnungen mehr bestehen.
12 Welche Sprachen werden in der Beratung gesprochen?
Die Beratung erfolgt ausschließlich auf Deutsch.
13 Ist die Kanzlei Mitglied in Kammer/Verband?
Frau Buzescu ist Mitglied der Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe und des Steuerberaterverbands Westfalen-Lippe e. V. sowie DATEV-Mitglied. Bestellte Steuerberaterin seit 2006.
14 Muss ich überhaupt eine Steuererklärung abgeben?
Das hängt von Ihrer Situation ab. Pflicht ist die Abgabe z. B. bei Selbstständigkeit, mehreren Arbeitgebern gleichzeitig, Lohnersatzleistungen über 410 € (etwa Kurzarbeiter-, Eltern- oder Krankengeld), bestimmten Steuerfreibeträgen oder Vermietungseinkünften. Wer nicht verpflichtet ist, kann freiwillig abgeben — das lohnt sich häufig, weil Geld zurückkommt. Ob in Ihrem Fall eine Pflicht besteht, prüfen wir gern für Sie.
15 Ich beziehe ausschließlich Rente — muss ich eine Steuererklärung abgeben?
Auch als Rentnerin oder Rentner kann eine Abgabepflicht bestehen — und zwar dann, wenn der steuerpflichtige Anteil Ihrer Rente über dem steuerlichen Grundfreibetrag liegt. Ob das bei Ihnen der Fall ist, prüfen wir gern für Sie.
16 Bis wann muss ich meine Steuererklärung abgeben?
Wer zur Abgabe verpflichtet ist und die Erklärung selbst erstellt, muss sie bis zum 31. Juli des Folgejahres einreichen. Wer von einem Steuerberater betreut wird, hat deutlich länger Zeit — in der Regel bis Ende Februar des übernächsten Jahres. In Ausnahmejahren können gesetzlich abweichende Fristen gelten; wir behalten die für Sie geltende Frist im Blick.
17 Wie lange muss ich meine Unterlagen aufbewahren?
Für Unternehmen gelten gesetzliche Aufbewahrungsfristen: 10 Jahre für Bücher, Jahresabschlüsse, Inventare und Buchungsunterlagen, 8 Jahre für Buchungsbelege (z. B. Rechnungen) und 6 Jahre für Geschäfts- und Handelsbriefe. Privatpersonen trifft grundsätzlich keine Aufbewahrungspflicht; bei Handwerkerleistungen am eigenen Grundstück sind Rechnungen jedoch 2 Jahre aufzubewahren. Im Zweifel beraten wir Sie, was in Ihrem Fall gilt.
18 Habe ich einen festen Ansprechpartner?
Ja. Sie haben in der Kanzlei eine feste Ansprechpartnerin, die Ihre Unterlagen und Ihre Situation kennt — kein wechselndes Sachbearbeiter-Karussell.
19 Sind meine Daten bei Ihnen sicher?
Ja. Ihre Daten werden vertraulich und nach den Vorgaben der DSGVO verarbeitet, die Verarbeitung erfolgt über DATEV (Rechenzentrum in Deutschland). Als Steuerberaterin unterliege ich zudem der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht. Einzelheiten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
20 Wie schnell bekomme ich eine Rückmeldung und wie lange dauert die Bearbeitung?
Auf Anfragen reagieren wir in der Regel innerhalb weniger Werktage. Die Bearbeitungsdauer einer Steuererklärung hängt von der Vollständigkeit Ihrer Unterlagen und der Auslastung ab — sobald alle Belege vorliegen, geht es zügig.
Ihre Frage ist nicht dabei? Wir beantworten sie gerne persönlich.
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