Informationen

Wissenswertes zur E-Rechnung.

Die elektronische Rechnung ist im Geschäftsverkehr zwischen inländischen Unternehmen angekommen: Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Für den Versand gelten gestaffelte Übergangsfristen — verpflichtend für alle wird er ab 2028. Hier finden Sie weiterführende Informationen aus offiziellen Quellen sowie die Werkzeuge für die digitale Zusammenarbeit mit uns.

01

Elektronische Rechnungen im Überblick

Was eine E-Rechnung ausmacht, welche Formate zulässig sind (z. B. ZUGFeRD und XRechnung) und was auf Unternehmen zukommt — verständlich zusammengefasst.

Zum IHK-Ratgeber
02

E-Rechnung mit DATEV

Wie sich die E-Rechnung praktisch im Unternehmen einführen lässt — vom Eingang über die Erstellung bis zum Versand, durchgängig mit DATEV.

Mehr bei DATEV
03

Gesetzliche Vorgaben (BMF)

Das maßgebliche Schreiben des Bundesfinanzministeriums zur Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung zwischen inländischen Unternehmern (aktualisierte Fassung vom 15. Oktober 2025).

BMF-Schreiben öffnen
04

DATEV Unternehmen online

Belege, Buchhaltung und Auswertungen digital und sicher mit uns austauschen — die Grundlage einer papierlosen, durchgängigen Zusammenarbeit.

DATEV Unternehmen online

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